Nationalflagge |
Jede in Dienst gestellte Segel – und Motoryacht führt auf den Seeschifffahrtsstrassen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland die Nationalflagge. Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Grosssegel -Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden. Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in Fahrt im Topp des hinteren Mastes gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich grösser sein als die Seeflagge. Die Nationalflagge darf nicht am Achterstag gefahren werden. Eine Charteryacht führt grundsätzlich die Nationalflagge ihres Eigners.(Es gibt Sonderfälle für welche Antrag gestellt werden muss.) Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge an Stelle der KA- oder DSV -Flagge unter der Backbord -saling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen lässt. Trauer Als Zeichen der Trauer wird die Flagge halbstocks gesetzt. Falls dieses nicht möglich ist, ist ein Trauerflor über der gesetzten Flagge anzubringen. Im allgemeinen wird nur im Hafen oder vor Anker Trauer gezeigt, in Fahrt nur dann, wenn sich ein Toter an Bord befindet. Die Trauer dauert bis zur Beendigung der Beisetzung. |
Die Verbandsflagge (für deutsche Yachten) |
Die Verbandsflagge, also beispielsweise die Flagge der Kreuzer -Abteilung des DSV weht an Bord nur am Tage und nur in Verbindung mit der Bundesflagge. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Anlaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland dagegen unter der Backbordsaling; ein gültiger Jahres-Mitgliedsausweis des Verbandes muss an Bord sein. |
Club-Stander und Gäste Flaggen |
Unter der Backbord Saling, Oben Club-Stander, folgend Gästeflaggen sollten nicht grösser sein wie Gastlandflagge ! (Unter Stb Saling) |
Gastlandflagge | Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling (Nicht die Flaggen zuvor besuchter Länder) |
Andere Flaggen | Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen von Flaggen und Stander zu beachten. Das Führen einer Eignerflagge ist nicht mehr üblich. |
Signalflaggen | Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Die Grösse der Signalflaggen ist so zu wählen, dass sie auch aus grösserer Entfernung erkennbar sind. |
Flaggengruss | Der Flaggengruss ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Grossbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt. Der Flaggengruss ist freiwillig, die Erwiderung eines Grusses jedoch Pflicht. Yachten können sich untereinander durch einmaliges „Dippen“ der Flagge, oder, falls dieses wegen zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüssen. Die zuerst grüssende Yacht holt die Flagge halb nieder und heisst sie wieder vor, wenn die gegrüsste Yacht die Flagge niedergeholt hat. Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüsst; die eigene Flagge wird erst dann wieder geheisst, wenn das Kriegsschiff dies bereits getan hat. Beim Begegnen einer Flottille von Kriegsschiffen oder Yachten grüsst man nur das Schiff mit dem Führungsstander. |
Flaggenparade | Das Zeremoniell der Flaggenparade ist internationaler Brauch. Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der die Flaggen wehen. Vom 1. Mai bis 30. September von 0800, in den übrigen Monaten von 0900, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 2100. Die Zeiten des Vorheissens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff, die grösste Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen. Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen voraussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein. Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Missachtung der am Platz wehenden Nationalflagge. Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See kann die Nationale nachts oder bei schlechtem Wetter niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Im übrigen wird sie gesetzt bei der Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen. |
Flaggengala | Bei festlichen Anlässen Flaggen die Yachten im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschliesslich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Reihenfolge bei Festlichkeiten (vom Vorschiff nach Achtern) A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null. |
In einigen Ländern hat die Flaggenführung und die Flaggengala hohe Bedeutung. Deshalb sollte man sich den dortigen Gepflogenheiten und Gebräuchen anpassen. |
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